Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Düren.

Mit einer Katzenschutzverordnung wird nun in Düren eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen eingeführt. Dies hat der Rat am 17.12. entschieden.

Wie auch schon andere Städte zuvor, wollen wir uns eines Tierschutzthemas annehmen, welches der Tierschutzverein ausdrücklich forderte. Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem. Die einzelnen Katzen leiden hierdurch unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Zudem können durch eine Überzahl von Katzen auch Singvogelarten bedroht sein. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von 3 überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420.000 Tiere entstehen (Katzenpyramide) Deshalb wollen wir nicht die Symptome, sondern die Ursachen des Problems der Überpopulation bekämpft und im Sinne des Tier- und Artenschutzes eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot einführen. Die Kennzeichnung und Registrierung dienen der Identifizierung der Katze. So kann eine verirrte/entlaufene/gefundene Katze schnell und einfach wieder ihrem Besitzer/ihrer Besitzerin zugeführt werden. Dies führt auch dauerhaft zu einer Entlastung der örtlichen Tierheime, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, was auch und insbesondere für das einzige Tierheim im Kreis Düren gilt.

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