Angefahrene Katze schwerverletzt liegen gelassen

Fahrerflucht ist auch bei Tierunfällen strafbar!

... Jülich - Koslar, da wo die Tempo 30-Zone beginnt und der Kinderspielplatz liegt: Auf der Kreisbahnstrasse...

Eine schwarz – weiße Katze wird angefahren und einfach liegengelassen … Normalität auf deutschen Strassen? Nachts leider schon, aber morgens zwischen 10.30 Uhr und 12.00 Uhr?
Diesen Zeitraum konnten wir eingrenzen bei dem Kater, der schwer verletzt wurde und viel Blut verloren hatte. Leider konnte uns niemand den Wagentyp oder das Nummernschild nennen, sonst hätte S.A.M.T. e. V. Jülich Anzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht erstattet.

Aufmerksame Anwohner benachrichtigten die SAMT- Mitarbeiter aus Koslar, sodass der verletzte Kater noch rechtzeitig in tierärztliche Behandlung kam. Ein Schädelhirntrauma und der Blutverlust verhinderten eine sofortige Operation, erst zwei Tage nach dem schrecklichen Geschehen war das Tier soweit stabilisiert, dass operiert werden konnte. Der gebrochene Kiefer ist nun gerichtet und verdrahtet, die Nervenlähmung in der rechten Vorderpfote wird allerdings längere Zeit zum Ausheilen brauchen . Einen Tag später konnte mittels Suchplakaten auch die Familie des Katers von uns ermittelt werden, die ihre Samtpfote, als er aus der Narkose erwachte, wieder überglücklich in die Arme schließen konnten.

Das Anfahren eines Haustieres gilt als Sachbeschädigung und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht. Dieses Vergehen wird mit Führerscheinentzug und einer Geldstrafe geahndet!

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