SAMT hilft nicht nur Tieren

(Logo: Anne Gatzen)

Wegen Krankenhausaufenthaltes einer 84 jährigen Tierhalterin, musste die Tierhilfe Jülich den Kater J., den sie vor vielen Jahren dieser Dame vermittelt hatten, wieder zurückholen. Wieder einmal zeigte sich, dass der Rückführungsvertrag, den die Dame und die Tierhilfe vereinbart hatten, für beiden Seiten - man könnte auch 3 Seiten sagen - Sicherheit gibt.

Nachdem die alte Dame aus dem Krankenhaus entlassen war, erkundigte sie sich häufiger bei der Tierhilfe nach ihrem Kater. Leider konnte Sie ihn nicht mehr zurückbekommen, da er aufgrund einer schweren Nierenerkrankung erhöhte Pflege und tägliche Infusionen benötigte. Während dieser Telefonate wurde deutlich, dass die alte Dame allein und selbst hilfebedürftig war. Die Tierhilfe Jülich wandte sich an SAMT. Die Vorsitzenden von SAMT, Irene Hill und Anne Gatzen, haben die Dame besucht und sich vor Ort selbst ein Bild von den Lebensumständen gemacht.

Die gehbehinderte Dame lebt in einer verwahrlosten Wohnung. Die Umstände und das Aussehen der alten Dame, ließen vermuten, dass sie hygienisch und vermutlich auch medizinisch, in jedem Fall aber sozial unterversorgt war. SAMT sah sich veranlasst, eine Überprüfung der Lebensumstände der alten Dame durch die zuständigen Behörden anzuregen. Unverzüglich wurden die nötigen Schritte eingeleitet.

Die Behörde reagiert sofort.

In Zukunft wird der „mobile soziale Dienst“ die alte Dame betreuen, da sie, wie viele andere auch, noch nicht in ein Seniorenheim wechseln möchte. Der soziale Dienst wird ca. zwei Mal in der Woche bei der Wohnungsreinigung, beim Einkauf und auch - soweit möglich - bei hygienischen und medizinischen Maßnahmen unterstützend tätig sein. Um der gehbehinderten Dame ein noch weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wird auch für einen Hausnotruf gesorgt, damit jederzeit Hilfe herbeigerufen werden kann. Letztendlich wird sich auch klären, welche Rolle der einzige Angehörige und Betreuer spielt.

Ältere Menschen brauchen keine Angst zu haben, ein Tier aus dem Tierheim, von der Tierhilfe Jülich oder vom Tierschutzverein aufzunehmen. Wenn man nicht mehr so kann wie man will, greift der Tiervermittlungsvertrag mit Rücknahme. Bei vorübergehender Versorgungsunfähigkeit kann SAMT helfen.

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